Vorteile Rechtssicherheit
Größtmögliche Rechtssicherheit kraft Gesetz
Der Gesetzgeber privilegiert den Verkauf von Pfändern über den Weg der öffentlichen Versteigerung. Das bedeutet 12 rechtliche Vorteile auf die Auftraggeber nicht verzichten sollten. Diese Vorteile sind geldwert denn sie ersparen Aufwand und vermeiden Streitfälle.
1. Rechtssicherheit - Immer gutgläubiger Erwerb
Immer gutgläubiger Erwerb: Regressansprüche von Seiten Dritter sind nach § 935 BGB (2) ausgeschlossen.
2. Rechtssicherheit aufgrund Gewährleistung
Beim Verkauf von Gegenständen im Wege der öffentlichen Versteigerung ist die Haftung aufgrund von Gewährleistungsansprüchen von Seiten der Käufer ausgeschlossen.
3. Rechtssicherheit stornierungssicherer Verkauf
Kein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist, ist der Zuschlag ist sofort bindend.
4. Rechtssicherheit - Ausschluß Verschleuderungsvorwurf
Kein Verschleuderungsvorwurf: Die aktuelle Rechtssprechung bestätigt die Anerkennung der Schätzpreise des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers.
5. Rechtssicherheit - vereinfachtes Verfahren.
Pfand- und Verwertungsrecht tritt aufgrund Gesetz in Kraft. Das mindert das Prozessrisiko.
6. Rechtssicherheit - durch Streitvermeidung
Streitvermeidung: Legale Verwertung nach den Bestimmungen des Pfandrechts.
7. Rechtssicherheit - sichere Zahlung
Sichere Zahlung: Sofort fällige Barzahlung nach Zuschlag.
8. Rechtssicherheit - Stornosicherer Verkauf
Beim Verkauf im Wege der öffentlichen Versteigerung ist der durch den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer erteilte Zuschlag rechtsbinden. Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.
9. Rechtssicherheit - Unabhängigkeit im Verwertungsverfahren
Neutralität im Verwertungsverfahren: Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir auf unsere Unabhängigkeit im Verfahren vereidigt.
10. Rechtssicherheit - Surrogatsprinzip
Der Verkauf erfolgt im Wege der dinglichen Surrogation. Der Sachwert, - das Pfand -wird in Geldwert gewandelt. Es wird der für Ort und Zeitpunkt mögliche Marktpreis festgestellt. Somit ist für den Auftraggeber ein Verschleuderungsvorwurf ausgeschlossen. Der Zuschlag erfolgt ohne Umsatzsteuer. Das erhöht die Summe zur Forderungsrealisierung.
11. Rechtssicherheit - Prioritätsprinzip
Prioritätsprinzip: Wenn das Pfandrecht vier Wochen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wahrgenommen wurde liegt das Verwertungsrecht beim Spediteur bzw. Lagerhalters. Die hohen Kosten eines Insolvenzverfahrens müssen nicht mitgetragen werden.
12. Rechtssicherheit - Transparenz
Absolute Transparenz und Nachvollziehbarkeit gemäß § 1241 BGB gegenüber Gläubigern und eventuellen Drittanspruchsberechtigten.